Erfrischungsgetränke und das Gesetz
Steter Wandel
Rasche Entwicklungen kennzeichnen die aktuelle Gesetzgebung im Lebensmittelbereich. Die Erfordernisse des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge sind in stetem Wandel begriffen. Neue Ernährungsgewohnheiten schaffen neue volksgesundheitliche Risiken, welche langfristig erhebliche Einbussen an Lebensqualität und beträchtliche Kosten zur Folge haben können. Die Globalisierung der Warenflüsse nimmt weiter zu und die Lebensmitteltechnologie macht rasante Fortschritte.Lebensmittelrecht in der Schweiz
Massgebend in der Schweiz sind das Lebensmittelgesetz und die entsprechenden Verordnungen:
Für die Erfrischungsgetränke sind namentlich die Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke und die Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) von Bedeutung.
Stichwort: Revision Lebensmittelrecht
Der Bundesrat hat im März 2008 Änderungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) verabschiedet und die vom Parlament am 5. Oktober 2007 beschlossene Änderung des Lebensmittelgesetzes in Kraft gesetzt. Gleichzeitig revidieren das Departement des Innern (EDI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zahlreiche Verordnungen des Lebensmittelrechts. Die Anpassungen stehen im Zeichen der Angleichung an das EG-Recht im Lebensmittelbereich und erfolgen im Hinblick auf die Erleichterung des freien Warenverkehrs mit der EU. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

